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AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen über die Wahrung des Bankgeheimnis und die private Offshore Bankleistung
2.2 Bankgeheimnis 2.3 Autorisierung 2.4 Ausführung von Aufträgen 2.5 Bankgebühren
3.2 Depotkonto 3.3 Zahlungskarten 3.4 Kündigung des Vertrages 3.5 Sparkonto
4.2 Die Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit des Kunden durch die Bank 4.3 Bankgeheimnis 4.4 Korrekturen zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ 4.5 geltende Rechtsnormen
1.1Die vorliegenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN legen die Regeln fest, die Geschäftsbeziehungen zwischen der GRIFFON BANK LIMITED (nachstehend Bank genannt) und ihren Kunden regeln. 1.2Geschäfte zwischen der Bank und ihren Kunden unterliegen den Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen , dem „Gesetz über Offshore Banking“ (1996) , dem „Gesetz über den Kampf gegen Geldwäsche“ (2000), den Gesetzbestimmungen „über den Kampf gegen Geldwäsche“ (2001) sowie allen anderen Gesetzen und gesetzlichen Bestimmungen von Commonwealth of Dominica. Die Bankwährung ist US Dollar, die Bank führt folgende Geschäfte durch:
1.3Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von der Bank in ihrer Zentrale und allen Filialen ausgehängt, sowie auf ihrer Website veröffentlicht. Die Information über alle Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird umgehend auf der Website unter der Rubrik „Nachrichten“ veröffentlicht und die neuen Geschäftsbedingungen werden in der Bankzentrale und allen ihren Filialen ausgehängt, sowie auf der Bankwebsite präsentiert. 1.4 Definitionen
Kontoinhaber ist eine natürliche Person mit vollständiger Vertragsrechtsfähigkeit, oder eine rechtsmäßig eingetragene juristische Person, welche mit der Bank einen Vertrag über die Eröffnung eines Girokontos geschlossen hatte und über die von diesem Vertrag vorgesehenen Rechte und Pflichten verfügt . Jedes Girokonto kann nur einen Inhaber haben, jeder Kontoinhaber kann allerdings mehrere Konten besitzen. Kontoinhaber dürfen nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko die Rechte der Durchführung von Kontotransaktionen an eine berechtigte Person übertragen.
Berechtigte Person ist eine natürliche Person mit vollständiger Vertragsrechtsfähigkeit, die vom Kontoinhaber zur Durchführung bestimmter Transaktionen im Auftrag des Kontoinhabers bevollmächtigt wurde. Solche Vollmacht soll in schriftlicher Form vorliegen, unterschrieben, bezeugt und bei der Bank eingereicht sein.
Als Kunden der Bank gelten sowohl Kontoinhaber als auch Berechtigte Personen.
Karteninhaber ist ein Kontoinhaber, eine Berechtigte Person oder eine andere Person, die über eine Vollmacht des Kontoinhabers verfügt und eine Zahlungskarte der Bank besitzt.
Der genehmigte und akzeptierte Antrag auf die Eröffnung eines Girokontos. Bevor der Kontoinhaber von den Bankleistungen profitieren kann, soll sein Antrag auf die Eröffnung eines Girokontos akzeptiert und genehmigt werden. Die Bank behält sich das Recht vor, alle ihre Bedingungen von Serviceleistungen ändern zu dürfen, wann immer sie es für zweckmäßig hält (das gilt für den Mindestsaldo der Konten, minimale Depoteinlage, Mindestlaufzeit von Depotkonten, Kontoverwaltungsgebühren, Zahlungskartengebühren usw.) Die Information über alle Änderungen der Bedingungen von Serviceleistungen wird unverzüglich auf der Seite „Nachrichten“ der Bankwebsite veröffentlicht und in der Bankzentrale sowie allen Filialen ausgehängt.
Standardantrag, welcher vom potenziellen Kunden ausgefüllt und unterschrieben werden soll, wenn er ein Girokonto eröffnen möchte. Somit äußert er sein Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das erste Konto bei der Bank, dass interne und externe Geldüberweisungen ermöglicht.
Zinskonto, auf welchem das Geld des Kunden für einen vereinbarten Zeitraum angelegt wird.
Jede beliebige Überweisung zwischen zwei Konten bei der Griffon Bank.
Jede beliebige Überweisung unter Einbeziehung einer Korrespondenzbank.
Jede beliebige Bank oder eine finanzielle Institution, die Serviceleistungen für andere Banken im Bankzentrum anbietet, wo die anderen Banken nicht vertreten sind.
Eine Geldsumme, die vom Kontoinhaber zur Ermöglichung bestimmter Transaktionen eingezahlt wird. Diese Summe wird zur Deckung der Schulden des Kontoinhabers und zur Bezahlung anfallender Gebühren eingezahlt.
Jede Anweisung des Kontoinhabers oder einer Berechtigten Person über eine Belastung oder eine Gutschrift. Ein Auftrag oder eine Anweisung können entweder elektronisch oder schriftlich und ausschließlich unter der Verwendung von Standardformularen (Formen) der Bank eingereicht werden.
Die offizielle Form der Bank, die zum Festhalten von Angaben und Anweisung zu Transaktionen dient . Der Kontoinhaber oder eine Berechtigte Person soll das Formular deutlich und leserlich ausfüllen und dabei Verbesserungen und Korrekturen vermeiden. Rechtkräftig ist ausschließlich ein mit dem Datum versehenes und vom Bankkunden unterschriebenes Auftragsformular. Die Bank behält sich das Recht vor, nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Auftragsformulare abzulehnen.
Plastikkarte, die von der Bank für bargeldlose Zahlungen, Abhebungen des Bargeldes an Geldautomaten und als Sicherheitsinstrument bei der Identifikation des Kunden ausgestellt wird.
Kommunikationsmittel zwischen der Bank und ihren Kunden unter Benutzung des Internet, welches den Kunden die Möglichkeit bietet, die Transaktionen auf eigenen Konten zu überwachen und sie zu steuern .
Alle Aufträge oder andere Transaktionen, die über das Internet Bank System unter Anwendung des Benutzernamen, Passwortes und digitaler Unterschrift durchgeführt werden. Die Information über alle Online-Transaktionen wird in der Computerdatenbank der Bank aufbewahrt.
Digitale Unterschrift, die vom Internet Bank System ausgearbeitet wurde, ersetzt die Unterschrift des Kunden und wird von ihm bei der Durchführung von Transaktionen benutzt. Die digitale Unterschrift wird auf eine CD-Rom gebrannt und dem Kunden per Kurierdienst zugestellt.
Die geheimen Identifikationsdaten des Kunden, die für die Durchführung von Online- Transaktionen über das Internet Bank System benutzt werden . Jeder Kunde erhält einen nur einmal vorhandenen unter strengsten Sicherheitsmaßnahmen hergestellten Code mit dem Benutzernamen und dem Passwort für den Zugang zu Internet Bank. Der Benutzername und das Passwort werden dem Kunden per Kurierdienst zugestellt.
Eine Zahlentabelle, welche als Sicherheitsmaßnahme zur Codierung und Decodierung von Anweisungen eingesetzt wird, die uns per Fax oder Post erreichen.
Eine geheime Zahlenkombination, welche für die Kundenidentifikation am Telefon eingesetzt wird .
Eine geheime Zahlenkombination zu der von der Bank ausgestellten Zahlungskarte. Die Bank stellt jedem Zahlungskarteninhaber einen einmal vorhandenen PIN-Code zur Verfügung, welcher unter strengsten Sicherheitsmaßnahmen zusammengestellt wurde und dem Kunden entweder per verschlüsselte E-Mail-Post oder per Kurierdienst zugestellt wird.
Gebühren sind verschiedene Zahlungen für Serviceleistungen der Bank. Zinssätze sind Prozentsätze, die auf Depotkonten gezahlt werden.
Der Automat zur Abhebung von Bargeld von dem Konto mithilfe einer Zahlungskarte und eines PIN-Codes. Dabei gelten die Bedingungen, die im Vertrag über die Zahlungskarte festgelegt sind. Die Logos von Geldautomaten, die Zahlungskarten der Bank akzeptieren, sind auf den entsprechenden Zahlungskarten abgebildet.
Elektronische Einrichtungen, mit denen in der Regel Einkaufszentren ausgestattet sind. Sie können Informationen von dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte ablesen und entsprechende Transaktionen durchführen. Die Logos von POS-Terminals, die die Zahlungskarten der Bank akzeptieren, sind auf den entsprechenden Zahlungskarten abgebildet.
Eine Finanzbehörde , welche für die Versorgung von Geldautomaten mit Bargeld zuständig ist und dabei anfallende Gebühren von der Bank bezieht. Die Logos von Acquirers sind auf den entsprechenden Zahlungskarten abgebildet.
Vertritt alle internationalen Organisationen (Visa International, Europay International S.A., MasterCard International Inc. usw.), die ein Abkommen mit der Bank über die Ausstellung und/oder Erwerb ihrer Karten abgeschlossen haben.
Standardformular, welches von den Kunden, die eine Zahlungskarte erhalten möchten, auszufüllen ist.
Ein genehmigter und von der Bank akzeptierter Antrag des Kunden auf den Erhalt einer Zahlungskarte.
Ein Dokument, welches einen integrierenden Bestandteil des Antrages auf den Erhalt einer Zahlungskarte darstellt, wo die Fragen, welche Karteninhaber, ihre Zahlungskarten und/oder nachfolgende Anträge auf den Erhalt einer Zahlungskarte anbelangen, erläutert werden.
Eine Zahlungskarte, welche für den Zahlungskarteninhaber anstelle einer verlorenen oder beschädigten Karte ausstellt wird. Sie verfügt über die gleiche Zahlungskraft wie die Originalkarte.
Jede Zahlung, welche mittels einer Zahlungskarte erfolgt oder eine Abhebung, die mithilfe einer Zahlungskarte oder ihrer Nummer durchgeführt wird.
Acquirer kann eine Bestätigung einer Transaktion mit einer Zahlungskarte verlangen und je nach Antwort diese Transaktion durchführen oder die Durchführung verweigern.
Eine vereinbarte Maximalanzahl an zugelassenen Transaktionen oder deren wertmäßiger Umfang, die mit einer Zahlungskarte durchgeführt werden dürfen.
Eine symbolische Darstellung auf einer Zahlungskarte und einem POS- Terminal . Wenn auf dem POS-Terminal das Logo der Zahlungskarte zu sehen ist, bedeutet das, dass die entsprechende Zahlungskarte für die Bezahlung an dieser Verkaufsstelle akzeptiert wird.
Die Bank, welche eine bestimmte Zahlungskarte ausgestellt hat ( in diesem Fall, Griffon Bank Limited).
Eine Bank, die einen Vertrag mit anderen Banken und der Internationalen Vereinigung der Kreditkartenhersteller abgeschlossen hat und als Mittler zwischen zwei Banken, der Acquirerbank und der ausstellenden Bank fungiert.
2.1 Haftung der Bank2.1.1 Die Bank trägt keine Verantwortung für Verluste und Schäden, welche durch Kriegshandlungen oder Naturkatastrophen entstanden sind . 2.1.2 Wenn der Kunde falsche oder unkorrekte Angaben im Vertrag oder bei einer Transaktion macht, übernimmt die Bank keine Verantwortung für die daraus folgenden Schäden . 2.1.3 Die Bank trägt keine Verantwortung für den Schaden , welcher als Folge des Verlustes oder der Schädigung einer von der Bank ausgestellten Zahlungskarte, des Verlustes des PIN- Codes oder des Benutzernamen und des Passwortes für den Zugang zu Internet Bank entstanden ist , ebenfalls als Folge einer anderen unvorsichtigen Handlung seitens Kunden, ausgenommen sind Fälle, wenn solcher Schaden nach der rechtmäßigen Sperrung einer Zahlungskarte entsteht. Die Bank trägt keine Verantwortung für Verluste des Kunden, welche wegen seiner Unachtsamkeit entstanden sind oder weil der Kunde seine Zahlungskarte nicht rechtzeitig sperren ließ. 2.1.4 Die Bank trägt keine Verantwortung für Verluste und Schäden, die aufgrund von Verlust oder Diebstahl des Benutzernamen, des Passworts und der d igitalen Unterschrift entstehen, wenn diese drei Mittel zusammen benutzt werden. 2.1.5 Zur Vorbeugung und Bekämpfung von Geldwäsche befolgt die Bank die in den entsprechenden Internationalen Abkommen festgelegten Normen und Bestimmungen. 2.2 Bankgeheimnis2.2.1 Jede einzelne und alle Angaben im Besitz der Bank, die auf die finanzielle Lage, das wirtschaftliche Verhalten , persönliche Lebensu mstände oder Umgebung des Kunden Bezug haben , Verträge mit der Bank inklusive , sind strengst vertraulich und geheim. 2.2.2 Jede Person, die vertrauliche oder geheime Informationen im Verlauf ihrer Tätigkeit mit der Bank erhält , ist verpflichtet, diese Informationen für unbegrenzte Zeit vertraulich zu behandeln. 2.3 Autorisierung
2.3.1 Verfügungsrecht der Kontoinhaber Vor der Ausführung von Zahlungsaufträgen oder anderen Anweisungen des Kunden hat die Bank die Gültigkeit des Kunden folgendermaßen zu überprüfen: Wenn die Berechtigung des Kunden zur Verwaltung eines Kontos storniert wurde, können die dazugehörige Zahlungskarte, der PIN Code, der Benutzername und das Passwort sowie die Musterunterschrift des Kunden nicht für weitere Aufträge eingesetzt werden. Die Bank kann für die Folgen, die aus der Ausführung eines falschen oder gefälschten Auftrags entstehen, keine Verantwortung übernehmen, wenn nachgewiesen wird, dass es sogar nach einer sorgfältigen Überprüfung nicht möglich war festzustellen, dass der entsprechende Auftrag falsch oder gefälscht war. 2.3.2 Berechtigte Personen Kontoinhaber können einer beliebigen, entsprechend von ihnen autorisierten Person das Recht zugestehen, über das Konto zu verfügen, unter Voraussetzung, dass diese Vollmacht in ihrem Antrag erteilt wurde. Ein Kontoinhaber hat das Recht, die Vollmacht jederzeit schriftlich zu widerrufen. Der Tod des Kontoinhabers führt zum automatisch Gültigkeitsverlust aller Vollmachten. Die Berechtigte Person und der Kontoinhaber haften zusammen und einzeln für alle an die Bank erteilten Aufträge und Anweisungen. 2.3.3 Erbfall Eine Person, die den Bestand eines Kontos erbt, erwirbt das Verfügungsrecht erst, nachdem bei der Bank das Testamentvollstreckungszeugnis eingereicht wurde. Solche Person wird nicht zum Kontoinhaber, daher wird ihre Anweisung auf die Überweisung des Kontosaldos nach Abzug der anfallenden Gebühren für die Kontoschließung beschränkt. 2.4 Ausführung von Aufträgen
2.4.1 Erhalten von Aufträgen Alle mit Kundenkonten verbundenen Aufträge an die Bank sind entweder über das Internet Bank System oder durch Faxmitteilung auf einem Standardauftragsformular der Bank zu erteilen . Alle Aufträge sollen die Namen und die Kontonummern, sowohl des Kunden als auch des Empfängerkontos enthalten. Die Bank trägt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zum Empfängerkonto; sie überprüft nicht die Richtigkeit der genannten Angaben und trägt somit keine Verantwortung für irgendwelche Verluste oder Schäden, die durch falsche Namen oder Kontonummern des Empfängerkontos entstehen können. Die Bank stellt ihren Kunden zur Verfügung: Die Bank ist berechtigt, gemäß den vorliegenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN die vom Kunden erteilten und von der Bank empfangenen Aufträge auszuführen, sowie ein Konto zu belasten und zu vergüten. Inhalt und Zeitpunkt des vom Kunden erteilten Auftrags oder einer anderen Anweisung werden wie folgt bestimmt: 2.4.2 Weiterleitung von Aufträgen mit der Beteiligung einer Korrespondenzbank Wenn im Auftrag selbst nicht anderes angegeben wird, wählt die Bank die Art, wie ein Auftrag weitergeleitet wird. Die Weiterleitung geschieht auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Bank kann nur für solche Schäden die Verantwortung übernehmen, die durch Weiterleitung von Fehlern, durch Missverständnisse mit dem Kunden oder mit der Korrespondenzbank oder anderen organisatorischen Abteilungen der Bank entstanden sind. Die Bank ist berechtigt, bei der Ausführung von Aufträgen die Hilfe einer Korrespondenzbank in Anspruch zu nehmen, wenn allerdings der Kunde selbst eine Korrespondenzbank bestimmt, übernimmt die Bank keine Verantwortung für eventuell daraus entstandene Verluste. 2.4.3 Ausführung von Aufträgen Lastschriftaufträge werden am nächstfolgenden Bankarbeitstag nach Erhalt des Auftrags ausgeführt. Gutschriftaufträge werden am nächstfolgenden Bankarbeitstag nach Eingang des Guthabenbetrags bei der Bank ausgeführt. Die Bank kann Lastschriftaufträge nur dann ausführen, wenn auf dem Kundenkonto genügend Saldo vorhanden ist, um den Auftrag und die damit verbundenen Gebühren zu decken. Die Bank akzeptiert keine Teilzahlungen. Kosten und Verluste, die durch die Nicht-Ausführung aufgrund unzureichender Deckung entstanden sind, werden von dem Kunden in vollem Umfang bezahlt. 2.4.4 Kommunikation Die Kommunikation zwischen der Bank und ihren Kunden erfolgt in schriftlicher Form. Beide Seiten sollen die von der anderen Seite gestellten Fragen beantworten und sich gegenseitig auf bemerkte Fehler oder Unachtsamkeiten hinweisen. Schriftliche Mitteilungen der Bank gelten als erledigt, wenn und sobald die Bank über eine Dateikopie verfügt und eine Bestätigung der Post oder Telegraph belegt, dass der Kunde die Mitteilung erhalten hat. Schriftliche Mitteilungen der Bank gelten nach Ablauf der üblichen Zustellungszeit als ausgeliefert unter der Bedingung, dass sie an die übliche, bei der Bank registrierte oder anderweitig bekannte Anschrift des Kunden geschickt wurden, sei es auch die Adresse eines Dritten, der vom Kunden für den Empfang von Dokumenten bevollmächtigt wurde. Unter bestimmten Umständen können das Kundenkonto betreffende Informationen telefonisch mitgeteilt werden, allerdings nur unter Verwendung des Kunden-Identifizierungscodes. 2.4.5 Änderung oder Widerrufung von Aufträgen und anderen Anweisungen Kein Auftrag, der über das Internet Bank System erteilt wurde, kann widerrufen oder geändert werden. Der einzige Weg, einen fehlerhaften Auftrag zu korrigieren, ist die Erteilung eines neuen Auftrags über das Internet Bank System. Wenn ein Kunde einen per Fax erteilten externen Überweisungsauftrag korrigieren möchte, hat er das in schriftlicher Form zu tun. Falls durch die Angabe unrichtiger oder falscher Daten durch den Kunden ein Verlust oder Schaden entstanden ist, trägt der Kunde gegenüber der Bank und allen anderen Banken, die mit der Bank kooperieren und die betreffenden Bankdaten verarbeiten, die Verantwortung. 2.5 Bankgebühren2.5.1 Gebühren, Provisionen, Kosten und andere Ausgaben Bankgebühren oder Kosten werden dem K undenk onto für die Nutzung der Bank leistungen belastet, entweder als eine feste Summe oder als ein Prozentsatz des Betrags bei einer Transaktion. Das Kundenkonto wird mit allen zusätzlichen Ausgaben belastet, die bei der Durchführung eines Kundenauftrags anfallen, z.B. Gebühren für Kurierdienst, Kosten Dritter und Provisionen. 2.5.2 Zinssätze Zinssätze sind auf der Website der Bank präsentiert. Die erzielten Zinsen werden nach Ablauf der Frist eines Depotkontos automatisch dem Girokonto des Kunden gutgeschrieben.
3.1 GirokontoVor dem Eingehen einer Geschäftsbeziehung ist die Bank verpflichtet, den Kunden sowie die für ihn und in seinem Auftrag handelnden Personen sorgfältig zu überprüfen, um die Redlichkeit der Bankbeziehung zu sichern und Geldwäsche zu vermeiden. Ein Girokonto wird für einen Kunden eröffnet, wenn sein Antrag akzeptiert und genehmigt ist. Dieses Konto wird für die Verwaltung des Geldes benutzt. Jede natürliche oder rechtmäßig eingetragene juristische Person, die das Antragsformular ausgefüllt sowie die geforderten Dokumente beigelegt hat, und welche die weiteren speziellen Anforderungen der Bank erfüllt, kann ein Girokonto bei der Bank eröffnen. Das Konto wird auf den Namen des Kontoinhabers eröffnet, der die Kontobewegungen überwacht, falls er nicht eine Vollmacht an eine dritte Person erteilt, die bei der Bank als eine Berechtigte Person registriert wird. Falls irgendeine der geforderten Informationen der Bank vorenthalten wird, wird die eingeleitete Beziehung unterbrochen und der gesamte Betrag, der auf den Namen eines potentiellen Kunden eingegangen ist, an seine Quelle, aber nicht an Dritte, zurückgebucht. Die Bank erhält Aufträge für Last- und Gutschriften, verwaltet und behält gemäß den vorliegenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unterlagen über alle Transaktionen. Last- und Gutschriften auf einem Konto können nur durch eine Banküberweisung oder Transaktion mit Zahlungskarte erfolgen; die Bank führt keinerlei Transaktionen mit Bargeld durch. Die Kunden können ihr Konto über das Internet Bank System überwachen, rund um die Uhr, 7 Tage in der Woche. 3.1.1 Pflichten des Kontoinhabers in Bezug auf sein Girokonto Bei der Unterzeichnung eines Antrags auf die Eröffnung eines Girokontos erklärt der Kunde, über seine rechtlichen Pflichten und die geltenden Rechtsnormen in Bezug auf das Konto unterrichtet zu sein, und verpflichtet sich, das Konto nicht für illegale Geschäfte oder Geldwäsche zu benutzen. Für den Fall, dass die Bank einen begründeten Verdacht über eine Verletzung dieser Bedingungen hat, behält sie sich das Recht vor, den Auftrag des Kunden nicht auszuführen und ihre Aufsichtsbehörde zu informieren. Kontoinhaber sollen ihr Girokonto überwachen und die notwendige Geldsumme einzahlen, welche die Bank für die Ausführung der Aufträge und die Abbuchung von Gebühren benötigt. 3.1.2 Eröffnung eines Girokontos Die Bank geht Geschäftsbeziehung mit einem potentiellen Kunden nicht bloß aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Angaben ein. Unterlagen, Bescheinigungen und Angaben werden vor Annahme des Antrags überprüft. Erst nach der Überprüfung und Genehmigung des Antrags wird eine Kontonummer erteilt. Nachdem alle Bedingungen für die Eröffnung eines Girokontos erfüllt sind, wird dem Kunden ein sechsstelliger Kunden-Identifizierungscode zugeteilt, der bei den Telefongeschäften mit der Bank anzugeben ist. Dieser Kunden-Identifizierungscode ist keine Kontonummer. Die Bank übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch die Ausführung oder Nicht-Ausführung von Aufträgen oder anderer Anweisungen entstehen, die erteilt wurden, bevor der Antrag zur Kontoeröffnung vollständig genehmigt wurde und der Vertrag somit seine Gültigkeit erhielt. Der Benutzername und das Passwort der Bank sowie die digitale Unterschrift können ausschließlich durch die Bank geändert werden, wenn der Kunde einen schriftlichen Antrag dazu einreicht, in dem er darstellt, warum der Benutzername und das Passwort /oder die digitale Unterschrift geändert werden müssen. 3.1.3 Auftragsarten, die auf einem Girokonto durchgeführt werden können Die Bank akzeptiert Aufträge für interne Überweisungen zwischen Kundenkonten oder externe Überweisungen auf ein anderes Bankkonto, entweder durch das Internet Bank System, per Fax oder mit einer Zahlungskarte. Die Bank führt keine Aufträge aus, wenn das Kundenkonto nicht ausreichend gedeckt ist. Wenn dann das erforderliche Geld zur Verfügung steht, um den Lastschriftenauftrag des Kunden zu decken, soll der Kunde einen Auftrag erneut erteilen. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Verluste, die aufgrund unzureichender Deckung des Kontos entstanden sind. Die Bank ist berechtigt, das Girokonto ohne Mitteilung zu belasten, wenn eine Buchung korrigiert werden muss oder Gebühren eingeholt werden müssen. 3.1.4 Lastschriften eines Girokontos Die Bank führt alle Aufträge für ein Girokonto entsprechend der Uhrzeit und dem Datum ihres Eingangs aus. Anweisungen, die während der Öffnungszeiten der Bank erteilt werden, werden als am selben Tag empfangen betrachtet. Anweisungen, die außerhalb der Öffnungszeiten der Bank erteilt werden, werden als am nächstfolgenden Bankarbeitstag empfangen angesehen. Die Bank führt die internen Aufträge vor Bankschluss am selben Banköffnungstag aus. Für eine externe Überweisung sind zwei weitere Bankarbeitstage erforderlich. Wenn ein Kunde eine Transaktion über das Internet Bank System durchführt, werden Uhrzeit und Datum des Auftragseingangs entsprechend den Aufzeichnungen der Datenbank der Bank betrachtet. Die Aufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bank bearbeitet. 3.1.5 Gutschriften eines Girokontos Damit die Bank Gutschriften verbuchen kann, ist die Kontonummer erforderlich. Wenn keine Kontonummer angegeben wurde oder ein Fehler der Angabe vorliegt, kann die Bank den Namen des Kontoinhabers benutzen, um den Auftrag auszuführen, ist jedoch dazu nicht verpflichtet. Sobald die Bank die Gutschrift auf ihrem entsprechenden Konto registriert hat, wird der Betrag dem Konto des Kunden am nächst folgenden Bank arbeits tag gutgeschrieben. 3.1.6 Kündigung eines Girokontos Wenn ein Kontoinhaber sein Girokonto schließen möchte, hat er das der Bank 60 (sechzig) Tage im Voraus mitzuteilen. Ein Girokonto kann auch gekündigt werden, wenn der Kontoinhaber Bestimmungen zur Kontoeröffnung nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen erfüllte, nachdem die Bank den Antrag auf Kontoeröffnung erhalten und genehmigt hatte. Die Bank ist berechtigt, nach Erhalt des Kündigungsschreibens den bestehenden Saldo auf einem Konto einzufrieren und alle folgenden Aufträge abzulehnen. Nach Ablauf der festgelegten Frist von sechzig Tagen überweist die Bank gemäß den Anweisungen des Kunden den verbleibenden Saldo nach Abzug aller Gebühren auf ein anderes Konto. 3.2 Depotkonto3.2.1 Eröffnung eines Depotkontos Depotkonten werden nur für Inhaber eines Girokontos eröffnet, die der Bank den entsprechenden Auftrag erteilen. Der Auftrag für ein Depotkonto wird über das Internet Bank System oder auf dem Standardformular der Bank erteilt. Die vereinbarte Summe wird am Tag nach Auftragseingang vom Girokonto auf das neu eröffnete Depotkonto überwiesen, wenn das Geld auf dem Girokonto zur Verfügung steht. Der Kunde kann das Girokonto und das Depotkonto über das Internet Bank System überwachen. Auf der Website der Bank sind die Zinssätze für Depotkonten präsentiert. Das Eröffnungsdatum für die Berechnung der Zinsen ist der Tag, an dem die erste Gutschrift auf dem Depotkonto verbucht wurde. Am Ende der Laufzeit werden die erzielten Zinsen dem Girokonto des Kunden gutgeschrieben. Das Depotkonto wird am Tag nach Ende der Laufzeit automatisch für die gleiche Laufzeit des ursprünglichen Depots erneuert, wenn die Bank keine gegenteilige Weisung von dem Kunden erhalten hat. 3.2.2 Arten von Depotkonten Die Laufzeiten für Depotkonten betragen 12, 24 oder 36 Monate, die Währung ist der US Dollar. 3.2.3 Abheben des Depots Die Bank überweist auf Anweisung des Kunden das auf Depotkonten angelegte Geld auf das Girokonto des Kunden zurück. Wenn das Depotkonto zum ursprünglich vereinbarten Ablaufdatum gekündigt wird, schreibt die Bank den angelegten Betrag und die erzielten Zinsen dem Girokonto des Kunden am Tag nach Erhalt der Anweisung zur Kündigung des Depotkontos gut. Wenn das Depotkonto vor dem Ablauf der Frist gekündigt wird, schreibt die Bank den angelegten Betrag und die erzielten Zinsen dem Girokonto des Kunden gut, und belastet das Girokonto des Kunden mit Gebühren für die vorzeitige Schließung des Kontos. 3.3 Zahlungskarten
3.3.1 Unterschreibung eines Kartenvertrages Um Vertragspartner eines Kartenvertrags zu werden, soll der Antragsteller schon Kunde der Bank sein. Der Antrag wird bearbeitet, nur wenn der Bank alle notwendigen Unterlagen bezüglich des Karteninhabers und der Zahlungskarte zur Verfügung stehen. Der Kartenvertrag wird gültig, wenn die Bank ihn akzeptiert und genehmigt hat. Die Bank behält sich das Recht vor, die Ausstellung einer Zahlungskarte innerhalb von 30 Tagen nach dem bestätigten Erhalt des Antrags ohne Begründung abzulehnen, auch wenn das Antragsformular ordnungsgemäß ausgefüllt, vom Kunden unterschrieben und bei der Bank eingereicht wurde. Der Anhang ist ein integrierter Bestandteil des Kartenvertrags. Wenn der begünstigte Karteninhaber kein Bankkunde ist, soll der Anhang für eine zweite Karte nicht nur durch den Antragsteller selbst, sondern auch durch den Kontoinhaber unterschrieben werden. Wenn die Bank den Antrag für eine Zahlungskarte akzeptiert und genehmigt hat, erhält der Karteninhaber folgende Unterlagen: Der PIN Code ist eine Sicherheitsmaßnahme und sollte nur dem Karteninhaber bekannt sein. Falls der Umschlag mit dem PIN Code beschädigt wurde oder ein Verdacht besteht, dass er geöffnet wurde, sollte der Karteninhaber die Zahlungskarte mit diesem PIN Code nicht akzeptieren, sondern mit Angabe der entsprechenden Gründe einen neuen PIN Code beantragen. 3.3.2 Änderung des Kartenvertrags Der Kunde hat einen Antrag zu stellen, und einen Originalvertrag abzuändern, der erst dann Gültigkeit bekommt. Die Bank ist jedoch berechtigt, ihrerseits und mit sofortiger Gültigkeit den Inhalt der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. 3.3.3 Kündigung des Kartenvertrages Sowohl die Bank als auch der Karteninhaber haben das Recht, einen Kartenvertrag zu kündigen, ohne dafür Gründe anzugeben, indem sie das der anderen Partei mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich mitteilen; die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die schriftliche Mitteilung ausgestellt wird. Falls eine der beiden Parteien Bestimmungen des Kartenvertrages verletzt, wird dieser Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt. Wenn außerdem innerhalb der Kündigungsfrist von 30 Tagen der Vertrag über das Girokonto ungültig wird, wird gleichzeitig der Kartenvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt. Die Zahlungskarte wird in folgenden Situationen gekündigt: 3.3.4 Ausstellung von Zahlungskarten Die Zahlungskarte, mit dem Namen des Karteninhabers versehen (und mit dem Namen der juristischen Person, wenn notwendig) wird an den Karteninhaber innerhalb von maximal 30 Tagen nach Genehmigung des Kartenvertrages geliefert. Ein versiegelter Umschlag mit dem PIN Code wird separat durch einen internationalen Kurierdienst gesendet. Die Zahlungskarte wird vom Karteninhaber gehalten und benutzt, bleibt allerdings Eigentum der Bank. Die Zahlungskarte ist nicht übertragbar und kann weder als Pfand, noch zur Sicherheit, als Kaution oder als Garantie eingesetzt werden. Der Karteninhaber soll die Zahlungskarte auf dem Streifen der Kartenrückseite unterschreiben und alle auf der Karte hochgeprägten Angaben überprüfen. 3.3.5 Gültigkeit und Verlängerung einer Zahlungskarte Die Zahlungskarte gilt innerhalb von 3 Jahren ab dem Ausstellungsdatum, bis um 24.00 Uhr des letzten Tages der auf der Vorderseite der Karte aufgeprägten Gültigkeitsdauer. 5 (fünf) Tage vor dem Ablaufdatum stellt die Bank dem Karteninhaber eine neue Zahlungskarte zur Verfügung (mit denselben Angaben, aber einem neuen Ablaufdatum), und zwar unter folgenden Bedingungen: 1. Dass keine nachteiligen Informationen über den Karteninhaber vorliegen, welche die Ausstellung einer Zahlungskarte negativ beeinflussen könnten, z.B. Informationen, die den Ruf des Kontoinhabers schädigen könnten. 2. Dass der Kontoinhaber auf die Erneuerung der Zahlungskarte 30 Tage vor ihrem Ablaufdatum nicht verzichtet hat. 3.3.6 Sperrung einer Zahlungskarte Der Kontoinhaber, der Karteninhaber oder die Bank können durch eine schriftliche Benachrichtigung der anderen Partei die Zahlungskarte sperren. Wenn die Zahlungskarte gestohlen wird oder verloren geht, muss der Kontoinhaber oder der Karteninhaber die Zahlungskarte umgehend sperren lassen. Der Auftrag zur Sperrung einer Zahlungskarte kann nicht rückgängig gemacht werden, auch wenn die Karte gefunden wird. Der Kunde hat das Recht, ist aber nicht verpflichtet, eine Ersatzkarte anzufordern. Wenn die Zahlungskarte beschädigt ist, muss die Karte zur eigenen Sicherheit des Karteninhabers gesperrt werden. Zahlungskarte in folgenden Situationen zu sperren: Wenn eine Zahlungskarte gesperrt oder beschädigt wurde, sollte sie, falls sie noch dem Karteninhaber zur Verfügung steht, in zwei Teile geschnitten und an die Bank zurückgeschickt werden. Im Fall eines schriftlichen Auftrages zur Sperrung einer Karte sollen folgende Angaben gemacht werden: Name des Karteninhabers, die Nummer der Zahlungskarte, der Grund für die Sperrung der Zahlungskarte sowie die eingeleiteten rechtlichen Schritte der Behörden. Nach dem Erhalt des Auftrages, eine Zahlungskarte zu sperren, ist diese Karte innerhalb von 24 Stunden noch gültig. Sobald die Karte wirksam gesperrt wurde, übernimmt die Bank die Verantwortung für: 3.3.7 Ausstellung einer Ersatzkarte Die Ausstellung einer Ersatzkarte kann entweder über die Internet Bank oder in schriftlicher Form beantragt werden. Eine solche Karte wird nur auf Antrag und nur dann ausgestellt, wenn die vorherige Karte annulliert wurde. 3.3.8 Benutzung der Zahlungskarte 3.3.8.1 Die Zahlungskarte kann eingesetzt werden für: Depots können mit der Zahlungskarte nicht getätigt werden. Zahlungskarten werden an elektronischen Einrichtungen (Geldautomaten, POS-Terminals) eingesetzt und dort online überprüft. Der Karteninhaber erhält eine Kopie des Belegs oder der Rechnung über diese Transaktion. Zahlungskarten können in der jeweiligen Landeswährung benutzt werden oder dort, wo durch die lokale Gesetzgebung und durch den Acquirer gestattet, auch in anderen Währungen. Die Transaktionen werden in Übereinstimmung mit den auf der Website der Bank präsentierten Zinssätzen und Gebühren durchgeführt, sind aber immer abhängig vom verfügbaren Saldo des Kontos. Bei der Bestimmung des verfügbaren Kontosaldos berücksichtigt die Bank alle das Konto belastenden Transaktionen. Wenn mehr als eine Zahlungskarte ausgestellt wurden, beeinflussen alle durch die verschiedenen Karteninhaber durchgeführten Transaktionen den Kontosaldo. Je nach Art der Transaktion kann der Acquirer die Anzahl der Transaktionen oder den verfügbaren Betrag (für jede einzelne Transaktion oder ihre Gesamtsumme) beschränken, dabei können diese Begrenzungen im Vergleich mit den Banklimits niedriger ausfallen. Der Acquirer (der Annehmende) ist berechtigt, die Zahlungskarte nicht zu akzeptieren, wenn ein falscher PIN Code angegeben wurde, eine Anweisung von der Bank vorliegt oder wenn Zweifel über die Identität des Karteninhabers besteht. 3.3.8.2 Bargeldabhebungen Das Abheben von Bargeld mit Hilfe einer Zahlungskarte ist möglich: Der Acquirer ist berechtigt, die Identität des Karteninhabers zu überprüfen, wobei er einen Ausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) zur Einsicht verlangen und die Nummer dieses Dokuments notieren darf. Der Karteninhaber soll den Beleg einer durchgeführten Transaktion unterschreiben. 3.3.8.3 Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen Die Zahlungskarte kann als Zahlungsmittel für Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden, sowie bei Barabhebungen in einer Bankfiliale oder an einem Geldautomaten. Der Karteninhaber kann die Zahlungskarte nur für die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen einsetzen, die tatsächlich gekauft oder benutzt wurden. Es ist nicht möglich, an einem POS-Terminal eine Gelderstattung in bar zu erhalten; der entsprechende Betrag wird durch eine Rückbuchung dem Konto gutgeschrieben. 3.3.9 Verschiedenes Die Bank belastet das Girokonto automatisch mit allen Gebühren für Transaktionen mit einer Zahlungskarte. Alle weiteren Gebühren bezüglich des Kartenvertrags sind auf der Seite "Gebühren und Zinssätze" auf der Website der Bank präsentiert. 3.3.9.1 Reklamationen Wenn ein Kontoinhaber mit dem Saldo des Girokontos oder der Information über Transaktionen mit der Zahlungskarte nicht einverstanden ist, soll er die Bank umgehend informieren. Der Kontoinhaber und die Inhaber weiterer Karten für dieses Konto müssen zusammen eine schriftliche Beschwerde bei der Bank einreichen, und dabei die notwendigen Unterlagen beifügen, wenn eine der folgenden Situationen eintritt: 3.3.9.2 Im eigenen Interesse soll der Kontoinhaber die Bank so schnell wie möglich über einen entstandenen Schaden informieren, da die Reklamationsfrist für Transaktionen mit Zahlungskarten durch die Internationale Vereinigung der Kreditkartenhersteller beschränkt ist. Die Beschwerde muss spätestens 30 (dreißig) Tage nach der Transaktion bei der Bank eingereicht werden, andernfalls ist die Bank nicht verpflichtet, zu handeln und die Angelegenheit an die Internationale Vereinigung der Kreditkartenhersteller weiterzuleiten.Die Bank prüft die Beschwerde innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt und 3.3.9.3 Die Bank kann eine Gegenreklamation einleiten, wenn sie Beweise hat, dass der Kunde für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Falls notwendig, ist die Bank auch berechtigt, ihre Aufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen. Die Bank übernimmt keine Verantwortung für aufgrund einer gemeinsamen Benutzung von Zahlungskarte und PIN Code entstandene Verluste. Die Bank ist nicht verantwortlich für Verluste, die von der Internationalen Vereinigung der Kreditkartehersteller oder deren Mitgliedsbanken aufgrund von Nicht-Ausführung einer Transaktion verursacht werden, die keine direkten finanziellen Verluste auf dem Girokonto bei der Bank hervorruft. Die Bank leitet solche Reklamationen an die betroffenen Parteien weiter. 3.4 Kündigung des Vertrages
3.4.1 Standardkündigung von Konten Ein Kunde kann sein Girokonto bei der Bank kündigen, indem er eine schriftliche Mitteilung an die Bank mit einer Frist von 60 (sechzig) schickt, oder im Fall von Depotkonten zum Ende der Laufzeit des Depots. Die Kündigungsfrist beginnt an dem Tag, an welchem eine der Seiten eine schriftliche Mitteilung ausstellt. Nach der Vollendung der Kündigungsprozedur kann der Kunde keine weiteren Anweisungen an die Bank bezüglich seines Kontos erteilen, und die Bank ist berechtigt, solche Anweisungen abzulehnen. Nach der Vollendung der Kündigungsprozedur stellt die Bank alle auf das Konto bezogenen Serviceleistungen ein: Der nach der Kündigung auf dem Konto verbliebene Geldbetrag wird gemäß der Anweisung im Kündigungsschreiben auf ein anderes externes Konto überwiesen. 3.4.2 Außerordentliche Kontoauflösung Die Bank ist berechtigt, das Girokonto eines Kunden und alle damit verbundenen Konten umgehend und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgeht oder wenn die Aktivitäten des Kunden irgendeine gesetzliche Bestimmung (internationale Bestimmungen gegen Geldwäsche inbegriffen) oder die Interessen der Bank verletzen. Die Bank ist berechtigt, die Zahlungskarten, welche mit diesem Konto verbunden werden, mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn der Verdacht besteht, dass eine Karte missbraucht wurde, oder wenn eine Behörde oder die Internationale Vereinigung der Kreditkartenhersteller die Anweisung zur Sperrung erteilt. In diesem Fall ist die Bank berechtigt, auch andere Konten des Kunden zu kündigen. 3.5 SparkontoJeder Inhaber eines Girokontos, sowohl eine Privatperson als auch eine Firma, hat das Recht auf die Eröffnung und Verwaltung eines kostenlosen Sparkontos. Das Konto kann in US-Dollar oder Euro geführt werden. Der minimale Saldo des Sparkontos soll 5 000, 00 betragen. Für die Eröffnung eines Sparkontos soll der Girokontoinhaber über den Modul Internet Bank an die Griffon Bank eine formlose Mitteilung mit der Bitte um die Eröffnung eines solchen Kontos senden. Danach eröffnen unsere Kundenbetreuer ein Firmensparkonto oder ein privates Sparkonto und senden dem Kontoinhaber über das Internet Bank System eine entsprechende Bestätigung. Kontoinhaber können kostenlos das Geld von ihrem Girokonto auf ihr Sparkonto und zurück über das Internet Bank System überweisen. Die Zinsen, die auf der Website der Bank präsentiert sind, werden dem Gesamtbetrag des Sparkontos angerechnet, wenn die entsprechende Summe mindestens einen Monat auf diesem Konto angelegt wird. Allerdings werden die Zinsen vom ersten Kalendertag eines Monats angefangen und bis zum letzten Tag eines Monats berechnet. Z.B. wenn das Geld auf das Sparkonto am 26. Tag eines Monats überwiesen wurde, werden für den entsprechenden Monat keine Zinsen berechnet, dabei beginnt der Zeitraum für die Berechnung der Zinsen am ersten Tag des darauf folgenden Monats. Wenn die Berechnung der Zinsen vom ersten Tag eines Monats angefangen wurde, aber das Geld schon am 20. Tag desselben Monats abgehoben wurde, werden die Zinsen für diese 20 Tage nicht angerechnet. Die entsprechenden Zinsen werden dem Sparkapital am letzten Tag eines Monats gutgeschrieben.
4.1 Aufrechnung von ForderungenWenn der Kunde der Bank einen bestimmten Geldbetrag schuldet, hat die Bank das Recht, alle erteilten Zahlungsaufträge aufzuschieben und kann außerdem eigene Forderungen gegen beliebige Gutschriften auf das Girokontos des Kunden aufrechnen. 4.2 Die Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit des Kunden durch die BankWährend ein Vertrag zwischen der Bank und einem Kunden besteht, ist die Bank berechtigt zu überprüfen, ob der Kunden das Recht auf Durchführung einer Transaktion hat, der Bank zur Verfügung gestellten Angaben dürfen ebenfalls überprüft werden. Wenn diese Anfragen gerechtfertigt sind, kann der Kunde keinen Einspruch gegen diese Kontrollvorgänge erheben. Wenn der Kunde solchen Anfragen nach zusätzlichen Informationen oder einer Bestätigung nicht nachkommt, ist die Bank berechtigt, alle Aufträge des Kunden abzulehnen und kann, wenn sie es für nötig hält, den Vertrag fristlos kündigen. 4.3 BankgeheimnisAlle von den Kunden der Bank zur Verfügung gestellten Angaben, inklusive Antragsformulare, Erklärungen über die Herkunft von Geldmitteln und alle anderen Formen des schriftlichen Verkehrs zwischen der Bank und ihrer Kunden, werden von unserer Bank strengst vertraulich behandelt. Gewisse Angaben können nur an bestimmte lokale Behörden weitergegeben werden, eine Gerichtssanktion vorausgesetzt, welche rechtsmäßig in Commonwealth of Dominica wegen eines begründeten Verdachtes über den Verstoß gegen Gesetze von Commonwealth of Dominica erteilt wird. Laut Gesetz dürfen Personen, die aufgrund ihrer Dienstpflichten diese Informationen erhalten, sie in keinem Fall weitergeben. 4.4 Änderungen der „Allgemeinen Geschäftbedingungen“Alle Änderungen, die in die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebracht werden, werden in der Rubrik „Nachrichten“ auf der Website der Bank veröffentlicht. Der Text von Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den eingebrachten Änderungen wird in der Bankzentrale sowie allen Filialen ausgehängt. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Kunden mit diesen Änderungen vertraut machen und denen entsprechend handeln werden. Allerdings hat jeder Kunde das Recht, sich gegen die eingebrachten Änderungen auszusprechen, insofern sie seinen Vertrag mit der Bank betreffen. Dabei soll der Einspruch innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach der Veröffentlichung der Änderungen bei der Bank schriftlich eingereicht werden, in anderem Fall verliert der Kunde sein Reklamationsrecht. 4.5 geltende RechtsnormenAls Rechtnormen, die bei der Auslegung und Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angewandt werden, gelten die Rechtsnormen des Commonwealth of Dominica. Als zuständiges Gericht gilt das Oberste Gericht in Roseau, Commonwealth of Dominica. |
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